Incoterms

Incoterms sind internationale Regeln für die Auslegung von handelsüblichen Vertragsformen, die erstmals 1936 von der internationalen Handelskammer in Paris (ICC) aufgestellt wurden. Die letzte Version, die Incoterms 2000, ICC-Publikation Nr. 560 sind seit dem 1.1.2000 in Kraft.

Kurzbeschreibung

Die Incoterms sind nicht mit Gesetzeskraft ausgestattet das heißt ihre Geltung ist vom Willen der Parteien abhängig. Sie werden dann rechtskräftig, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart werden. Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien gehen den Incoterms jedoch vor. Die Incoterms behandeln den Gefahrenübergang im Sinne der Preisgefahr. Der Käufer bleibt zur vertrags-
gemäßen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, wenn die Gefahr auf ihn übergegangen ist, selbst wenn die Ware nach diesem Zeitpunkt untergegangen ist oder eine Wertminderung erfahren hat. Beispielhaft können hier die gängigsten Terms genannt werden:

Klausel Kostenübergang Gefahrenübergang
EXW (Ex Works, Ab Werk) Ab Werk Ab Werk
FAS (Free Alongside Ship) Längsseite Seeschiff im Verschiffungshafen Längsseite Seeschiff im Verschiffungshafen
FOB (Free On Board) Tatsächliches Überschreiten der Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen Tatsächliches Überschreiten der Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen
CFR (Cost and Freight) Bestimmungshafen (FOB + Versicherungsspesen + evtl. Konsulatsgebühren + Seefracht) Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen
CIF (Cost, Insurance, Freight) Bestimmungshafen (FOB + Verschiffungsspesen + evtl. Konsulatsgebühren + Seefracht und Versicherung) Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen
CPT (Carriage Paid To) Frachtfrei (benannter Bestimmungsort) gilt für Beförderung auf Schiene und Straße Ablieferungsplatz am Bestimmungsort Übernahme durch den ersten Frachtführer
DES (Delivered Ex Ship) Ab Schiff (benannter Bestimmungshafen) Ab Bord des Seeschiffes im Bestimmungshafen Ab Bord des Seeschiffes im Bestimmungshafen
DEQ (Delivered Ex Quay Duty paid) Ab Kai (verzollt) benannter Bestimmungshafen Ab Zurverfügungstellung am Kai des Bestimmungshafens Ab Zurverfügungstellung am Kai des Bestimmungshafens
DAF (delivered at Frontier) geliefert Grenze benannter Lieferort an der Grenze Benannter Lieferort an der Grenze Benannter Lieferort an der Grenze
DDP (Delivered Duty Paid) geliefert benannter Bestimmungsort im Einfuhrland (verzollt) Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland (wenn es ortsüblich oder erforderlich ist, die Ware auch zu löschen bzw. aus- oder abzuladen) Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland
DDU (Delivered Duty unpaid) Geliefert (unverzollt ) Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland
FCA (Free Carrier) Frei Frachtführer benannter Ort (gilt für jede Transportart auch Containerverkehr+Luftfracht; entfallen sind: FOR / FOT und FOA Übergabe der Ware an den benannten Frachtführer (einschl. Ausfuhrabfertigung) Übergabe der Ware an den benannten Frachtführer (einschl. Ausfuhrabfertigung)
CIP (Carriage and Insurrance paid to) Frachtfrei versichert Ableiferungsplatz am Bestimmungsort (einschl. Versicherung) Übergabe an den Ersten Frachtführer

Aufgaben & Ziele

Incoterms regeln nur die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers. Beförderungs- und Speditions-
verträge bleiben von den Incoterms unberührt. Auch nicht in den Aufgabenbereich der Incoterms fällt die Regelung der Zahlungsbedingungen (z.B. der Gerichtsstand) und der Eigentumsübergang (z.B. die Mängelrüge).

Insbesondere werden geregelt:

  • die Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer
  • der Gefahrenübergang
  • die Beschaffung der Dokumente
  • der Übergang der Sorgepflicht (Dispositionspflicht)

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Incoterms zwischen sogenannten Einpunkt- und Zweipunktklauseln. Bei ersteren geht die Kosten- und Risikotragung gleichzeitig vom Verkäufer auf den Käufer über (z.B. FOB). Bei Zweipunktklauseln hingegen gehen sie an unterschiedlichen Orten und Zeitpunkten über (z.B. CIF).


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