Binnenmarkt

Der europäische Binnenmarkt ist der Wirtschaftsraum der europäschen Mitgliedsstaaten ohne Binnen-
grenzen.

Kurzbeschreibung

Der europäische Binnenmarkt gewährleistet seit 1993 den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Da es keine Zollgrenzen mehr gibt, sind für die Einhebung der Steuern bei Grenzüberschreitung innerhalb des Binnenmarktes beim gewerblichen Warenverkehr nicht mehr die Zollbehören verantwortlich sondern die Finanzämter mittels Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID). Weil im privaten Warenverkehr auf die Erhebung unterschiedlicher Steuern verzichtet wird, ist die Ware im Herkunftsland zu versteuern.

VERWANDTE BEGRIFFE

Das Regionale Innovationssytem Oberösterreich ist ein vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und vom Land Oberösterreich gefördertes Massnahmenprogramm.